Sicherheitsfachkraft

Als zertifizierte Sicherheitsfachkräfte gemäß SFK-VO bieten wir Ihnen einen Service, der alle Aufgaben einer SFK professionell erledigt.

Um Rechtssicherheit zu erhalten und Ihnen Kosten für Strafen und Schadenersatz möglichst gering zu halten bieten wir Firmen eine Rechtsberatung mit Lösungsansätzen. In vielen Fällen kann eine Dienstleistung vollbracht werden, ohne vor Ort zu sein, aber es gibt Aufgaben, bei der es unbedingt notwendig ist, im Betrieb zu sein.

Sicherheitsfachkraft

Die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft sind umfangreich und vielfältig. Wir können Ihre SFK in allen belangen unterstützen, z. Bsp. bei einem Projekt, oder wir können Ihnen eine externe Sicherheitsfachkraft stellen wenn sie keine SFK im Haus haben. in der Kombination mit einem Brandschutzbeauftragten steht Ihnen ein

Evaluierungen

Es muß jeder Arbeitsplatz gemäß §4 ASchG evaluiert werden, dass heißt, es sollen alle möglichen Gefahren erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Ablauf einer Evaluierung.

Es wird der Arbeitsplatz besichtig, der Arbeitsablauf, die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe werden ermittelt. Die Gefahren werden festgestellt und beurteilt. Daraus resultiert eine Gefahrenbewertung und Maßnahmen werden erstellt. Diese sind dann umzusetzen und erneut zu evaluieren.
Weiters fließt eine Bewertung nach dem Kinder und Jugendschutzgesetz und nach dem Mutterschutzgesetz in die Bewertung ein.
Alle diese Schritte werden dokumentiert und dem SIGE Dokument zugeführt

Wir helfen Ihnen einen die Evaluierungen rechtssicher zu erstellen

SIGE Dokument

Das Sicherheits- und Gesundheitsdokument muß verpflichtend gemäß §5 ASchG nach DOK-VO erstellt werden. Im SIGE – Dokument muß neben den Daten der Firma alle Sicherheitsrelevanten Daten für die Arbeitsstelle bzw. Arbeitsstätte zusammengeführt werden. So alle Berichte der Sicherheitsfachkraft, des Arbeitsmediziners, Betriebsanleitungen, Betriebszeiten, Einschränkungen und vieles mehr. Diese Sammlung an Sicherheit und Gesundheitsdaten müssen laufend aktualisiert werden.

Sicherheitsschulungen, Unterweisung

Wir bieten Ihnen Schulungen nach §14 ASchG und sie bekommen einen rechtssicheren Nachweis für die Durchführung der Unterweisung durch eine geeignete Person.

Sicherheitsschulungen und Unterweisungen dienen der Unfallvermeidung.

Unterweisungen müssen durchgeführt werden vor

  • vor Aufnahme der Tätigkeit
  • bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • bei Einführung neuer Arbeitsstoffe
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren
  • nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint

Arbeitsstoffverzeichnis

Jeder Betrieb muß ein Verzeichnis der eingesetzten gefährlichen Arbeitsstoffe führen. Wir helfen Ihnen mit der Erstellung des Arbeitsmittelverzeichnisses und der Ablage der Sicheitsdatenblätter.

Beinaheunfälle

Eine Aufzeichnung von Beinaheunfälle hat viel Vorteile es soll ein System vorhanden sein, bei dem alle Unfälle und Beinaheunfälle beschrieben werden.

Aus Beinaheunfälle kann man Reale Unfälle verhindern, z. Bsp. wenn jemand über ein Verlängerungskabel stolpert ohne das es einen Unfall ergibt, dann wird irgendwann jemand über dieses Kabel stolpern und sich verletzen. Ein solcher Arbeitsausfall kostet viel Geld und bringt auch für den Verletzten viel leid.

Messungen

Wir können folgende Messungen anbieten.

  • Messungen gemäß MAK
  • Lärm Messung
  • Abgasmessung
  • Luftzugmessung
  • Temperaturmessung
  • Feuchtemessung
  • Umweltmessung
  • Gasmessung
  • Abwassermessung

Ergonomie

Arbeitsplatzgestaltung
Bildschirmarbeitsplatz

Aufzeichnungspflichten

Jeder Betrieb hat diverse Aufzeichnungspflichten. Wir helfen Ihnen die Aufzeichnungen rechtskonform zu erstellen.

Hier nur eine kurze Liste der Aufzeichnungspflichten

  • Arbeitsunfall
  • Arbeitszeit
  • Prüfbücher (Stapler, Kran, Klima, Lüftung, Aufzug, automatisches Tor etc.)
  • Prüfpflichtige Anlagen (Elektroinstallation, Vexat, Notbeleuchtung, Brandschutzanlagen, Anschlagpunkte etc.)
  • Prüfpflichtige Arbeitsmittel (Leitern, persönliche Schutzausrüstung, Zurrgurte etc.)
  • Präventivkräfte (Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner etc.)
  • Sicherheitsschulungen, Unterweisungen
  • und noch viele mehr

Vexat

Verordnung explosionsfähiger Atmosphäre

Arbeitgeber müssen ein Explosionsschutzdokument erstellen und auf dem letzten Stand halten (§5 VEXAT).

Unter diesen Punkt fallen auch die Ladestationen von Stapler und Furförderzeuge. Eine explosionsfähige Atmosphäre kann unter anderem auch durch Stäube (Holz, Mehl etc.), Chemikalien, Gärung oder sonstige chemische Prozesse gebildet werden.

Wir erstellen für Sie diese Dokumente und machen die erforderliche Messungen und Berechnungen.

Baustellenkoordination

Jede Baustelle unterliegt dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG. Wir geben Ihnen die Sicherheit, dass Sie alle Belange des BauKG, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG und der Bauarbeiterschutzverordnung BauV eingehalten werden.

Wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend ArbeitnehmerInnen von zumindest zwei ArbeitgeberInnen beschäftigt werden, muss der Bauherr KoordinatorInnen (Planungs- und Baustellenkoordination) bestellen.

Wenn Sie fragen haben, treten Sie mit uns in Kontakt